WEEE und Batterie-Richtlinie

Unsere Verpflichtung zur Erfüllung der EG-Richtlinie über Elektrik- und Elektronik-Altgeräte

Die erste Ausgabe der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE – von engl. „Waste of Electrical and Electronic Equipment“, 2002/96/EG) wurde am 13. August 2005 in ganz Europa umgesetzt. Die überarbeitete Richtlinie (2012/19/EU) wurde am 14. Februar 2014 umgesetzt. Zweck dieser Richtlinie ist es, die unkontrollierte Entsorgung von Elektrik- und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden und diese vielmehr einer sinnvollen Wiederverwendung, Recycling oder einer anderen Form der Wiedergewinnung zuzuführen. Im Folgenden erklärt KEYENCE das eigene Recycling-Schema auf der Grundlage dieser WEEE und Batterie-Richtlinie.

Nähere Informationen zur WEEE und Batterie-Richtlinie finden Sie unter den folgenden Links:
EG-Richtlinie über Elektrik- und Elektronik-Altgeräte (Europäische Kommission)

Nach dieser Richtlinie gelten KEYENCE-Produkte als B2B-Produkte und werden in der Folge gemäß der WEEE und Batterie-Richtlinie gekennzeichnet. Das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne ist auf allen Produkten angebracht, die nach dieser Richtlinie entsorgt werden müssen.

Wenn Sie die durchgestrichene Abfalltonne auf einem Produkt finden, das Sie von uns gekauft haben, beachten Sie bei der Entsorgung des Produkts bitte die folgenden Informationen:

Jede Steigerung der Produktionskosten für Hersteller schlägt sich normalerweise in einer Preiserhöhung für das Produkt nieder. KEYENCE hat jedoch die Entscheidung getroffen, nicht die Produktpreise zu erhöhen, sondern diese neuen Kosten mit unseren Kunden zu teilen.

Unsere Lösung für diese neue Herausforderung sieht daher folgendermaßen aus:

  • KEYENCE bezahlt die Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Wiedergewinnung von WEEE-Produkten, um die vom Gesetz festgelegten Vorgaben zu erfüllen
  • KEYENCE bezahlt die Kosten für das Datenmanagement und die Berichterstattung an die Regierungsstellen, um die Einhaltung aller administrativen Anforderungen im Zusammenhang mit der WEEE und Batterie-Richtlinie zu belegen
  • Im Gegenzug bittet KEYENCE seine Kunden, die Kosten für den Transport ihrer WEEE-Geräte zu einer von KEYENCE ermächtigten Sammelstelle zu tragen

KEYENCE hat einen Recycling-Vertrag mit dem European Advanced Recycling Network (EARN) geschlossen und trägt die Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Wiedergewinnung der Geräte nach ihrer Ablieferung in einer EARN-Partnereinrichtung.

Ihnen obliegt die Verantwortung, die Sammlung der Altgeräte und deren Transport zu den EARN-Partnereinrichtungen zu organisieren und zu bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Produkte von KEYENCE zurücknehmen. Produkte anderer Hersteller werden auf Kosten des Absenders zurückgesendet.

Um ein Elektroaltgerät von der Firma Keyence dem Recycling zuzuführen, öffnen Sie bitte den untenstehende Weblink zum „Rücksendeformular“ und tragen dort Ihre relevanten Firmendaten ein. Das im Anschluss erstellte Dokument enthält die relevante Adresse der Recyclinganlage, sowie Sie als Absender und weitere notwendige Informationen für die Verarbeitung. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus und bringen es von außen sichtbar auf dem Versandstück mit dem Altgerät an.

(Hinweis: Das Rücksendeformular dient nur der Zuordnung der Entsorgung zu Keyence. Es ist kein Paketschein für den kostenfreien Versand. Der Versand des Altgerätes ist durch Sie eigenständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Stellen Sie sicher, dass das zu entsorgende Objekt leer ist, wenn es sich dabei um eine Tintenkartusche oder Kunststoffpatrone für Drucker handelt. EARN und Keyence übernehmen keine Verantwortung für die Zusendung)

Rücksendeformular

RECYCLING UND ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Gerät zu trennen.
Altbatterien und Altakkumulatoren dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden:

Warum nicht die Altbatterien und Altakkumulatoren im Hausmüll entsorgen?
Altbatterien können gesundheitsgefährdende Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung in die Umwelt gelangen können.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

  • Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf
  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Wo kann ich meine Altbatterien und Altakkumulatoren loswerden?

1. Geräte-Altbatterien und -Altakkumulatoren
Sie können Geräte-Altbatterien und -Altakkumulatoren, die wir als Gerätebatterien und -Akkumulatoren im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich zurückgeben:
a) bei einer öffentlichen Sammelstelle,
b) dort wo Gerätebatterien und -Akkus verkauft werden

2. Industrie-Altbatterien und -Altakkumulatoren
Für Industrie-Altbatterien und -Altakkumulatoren die wir als Industriebatterien und -Akkumulatoren im Sortiment führen oder geführt haben,
bieten wir Ihnen die Möglichkeit uns diese zurückgeben durch Einsendung an den von uns beauftragten Entsorger.
Die Kosten für das Recycling übernehmen wir. Die Kosten für den Versand bezahlen Sie bitte direkt an ihr Versandunternehmen. Ihr Rücksende-Etikett können Sie unter folgendem Link erstellen:
https://b2btool.earn-service.com/keyence-parcel-solution/parcelselect

Sollten Sie keine Versandlösung Industrie-Altbatterien und -Altakkumulatoren haben, können sie sich auch gerne an uns wenden und wir organisieren eine kostenpflichtige Transportlösung für Sie.
Bitte beachten Sie, dass sie ihre Industrie-Altbatterien und -Altakkumulatoren für den Versand sicher verpacken und insbesondere die Pole vollständig isolieren z.B. durch Abkleben.

Für alle zurückgegebenen Altbatterien und Altakkumulatoren gilt:
Die zurückgenommenen Altbatterien und Altakkumulatoren werden genehmigten Recyclingbetrieben für Batterien zugeführt.
Dort werden Sie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach aktuellem Stand der Technik verwertet.
Enthaltene Wertstoffe werden wiedergewonnen und dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt. Enthaltene Schadstoffe werden fachgerecht erfasst und entsorgt.