Konzept der Verarbeitungsgeschwindigkeit
Berechnung der erforderlichen Verarbeitungsgeschwindigkeit und der maximalen Anzahl an Prüfungen
Für den folgenden Fall wird davon ausgegangen, dass die Prüfobjekte vereinzelt eingesteuert werden und die Linie für kurze Zeit stoppt, wenn ein Messobjekt auf Höhe der Kamera ist, bevor sie bis zum nächsten Objekt weiterläuft.
Wie viele Objekte beispielsweise innerhalb von einer Minute geprüft werden können, lässt sich anhand der Verarbeitungsgeschwindigkeit des Bildverarbeitungssystems berechnen.
Maximale Anzahl an Prüfungen pro Minute=60 Sekunden/Verarbeitungszeit durch das Bildverarbeitungssystem in Sekunden
Beispiel: Bei einer Verarbeitungsgeschwindigkeit von 20 ms ergibt sich die folgende maximale Anzahl von Prüfungen pro Minute: 60 s/0,02 s = 3.000/Minute (= 50/Sekunde)
Da die Verarbeitungsgeschwindigkeit des Systems von seiner Leistung und den Einstellungen abhängt, sollten Sie das Ergebnis anhand von tatsächlichen Messobjekten und Einstellungen verifizieren.
Eine einfache Prüfung kann innerhalb von ca. 20 bis 100 ms verarbeitet werden.
Analog gilt bei bekannter gewünschter Prüfgeschwindigkeit die folgende Formel:
Erforderliche Verarbeitungsgeschwindigkeit des Bildverarbeitungssystems | (ms) = 1/gewünschte Anzahl der Prüfungen pro Sekunde x 1.000 |
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