EU: Grundsätze des Lebensmittelrechts und das Mindesthaltbarkeitsdatum

Bevor das BSE-Problem (Rinderwahnsinn) 1996 in Europa auftauchte, gab es in der EU keine einheitlichen Grundsätze für Lebensmittel. Damals gab es nur eine Ansammlung von Gesetzen, die für jedes Produkt einzeln festgelegt wurden. Diese Tatsache wurde durch das BSE-Problem verdeutlicht, das zur Schaffung einer einheitlichen Verordnung mit der Bezeichnung Allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts (Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (EG) Nr. 178/2002) führte, die 2002 erlassen wurde.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz: MHD) auf Lebensmittel- und Getränkeverpackungen, Dosen, Flaschen, u ä. bezeichnet das Datum, bis zu welchem Tag/Monat/Jahr ein Lebensmittel oder Getränk bei sachgerechter Aufbewahrung ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen zu essen oder zu trinken möglich ist. Da es sich um ein MINDESThaltbarkeitsdatum handelt, ist das Nahrungsmittel selbst nach dem gekennzeichneten Datum noch ohne große Bedenken genießbar.

Auch Elemente für Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen werden spezifiziert

Hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit werden die Grundsätze in Artikel 18 der Allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts wie folgt beschrieben: Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, Futtermitteln, zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren und allen anderen Stoffen, die in ein Lebensmittel oder Futtermittel eingebracht werden oder sollen, wird auf allen Stufen der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs sichergestellt.

Es wird festgelegt, dass die Lebensmittelketten die folgenden Informationen in einem der Kontrollbehörde zur Verfügung stehenden Format vorzuhalten haben. In den Grundsätzen wird auch die Speicherung detaillierterer Produktinformationen wie Betrag oder Menge in Form einer Empfehlung genannt.

Lieferant Kunde
Bezeichnung Bezeichnung
Standort Standort
Art des an den Kunden gelieferten Produkts Art des vom Lieferanten gelieferten Produkts
Datum der Transaktion und Lieferung Datum der Transaktion und Lieferung

Gesetzliche Regelungen des Mindesthaltbarkeitsdatums

Wie in viele Bereichen, gibt es auch im Bereich der ebensmittel- und Getränkeverpackungen Normen und Regeln Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Teil davon und gilt ausschließlich für noch original geschlossene Verpackungen. Bei geöffnete Verpackungen führen Sauerstoff, Feuchtigkeit und natürlich vorkommende Mikroorganismen zum Verderben der Nahrung/Getränke.

In Deutschland ist die Norm des Mindesthaltbarkeitsdatum in § 7 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) geregelt. Darin wird in 6 Abschnitten geregelt, wie das Mindesthaltbarkeitsdatum auszusehen hat und wie es anzuwenden ist.

Aktuell gibt es keine feste Regelung bezüglich der Aufbringung des MHDs. Es ist jedoch wünschenswert, dass das MHD auch Tröpfchenbildung standhält und wischfest ist.

Aus diesem Grund sind UV-Laser hier ein passender Ersatz für Thermotransferdrucker und ähnliche Aufbringungsverfahren. Denn immer wenn etwas aufgebracht wird, muss man damit rechnen, dass es auch durch mechanische/chemische Manipulation verändert oder weg gewischt werden kann. Ein UV-Laser bringt kein zusätzliches Material auf, er verändert das Vorhandene mittels seiner kurzen Wellenlänge und erzeugt so einen Farbumschlag.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz: MHD) wird auf diese Weise dauerhaft auf das Material aufgebracht und ist nicht ohne imensen Aufwand (wie die Zerstörung der Verpackung) manipulierbar.

Vergleich von Folienbeschriftung

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