produziert von der KEYENCE Glossar der Messtechnik

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MessgrundlagenLaser-Sicherheitsnormen und -klassen

Für Laserprodukte wurden Sicherheitsnormen erstellt, um Verletzungen zu verhindern. IEC 60825-1 ist eine internationale Norm für Laserprodukte, die in IEC-Mitgliedsländern als gemeinsame Sicherheitsnorm gilt. * IEC = International Electrotechnical Commission

FDA-Laserklassifizierungen

In den Vereinigten Staaten sind die Bestimmungen zu Laserprodukten in der Norm 21 CFR 1040.10 der FDA (CDRH) zusammengefasst. Laserprodukte, die in die Vereinigten Staaten importiert oder in den Vereinigten Staaten verkauft werden, müssen die Anforderungen des Teils 1040.10 erfüllen. IEC 60825-1 kann als Alternative zu Teil 1040.10 verwendet werden (gemäß der vom CDRH herausgegebenen Laser Notice No. 50). Jedoch bedeutet dies nicht, dass alle Anforderungen der IEC 60825-1 vom CDRH zugelassen werden, vielmehr sind Details der Laser Notice No. 50 zu entnehmen.

Laserklasse Beurteilung der Klassen
Klasse I Laserprodukte der Klasse I gelten nicht als gefährlich.
Klasse IIa Laserprodukte der Klasse IIa emittieren einen Strahl im Bereich des sichtbaren Lichts zwischen 400 und 710 nm. Wenngleich es nicht als gefährlich gilt, für eine bestimmte Zeit (<1.000 Sekunden) in diesen Strahl zu schauen, gilt es als gefährlich, länger als 1.000 Sekunden in den Strahl zu schauen.
Klasse II Laserprodukte der Klasse II emittieren einen Strahl im Bereich des sichtbaren Lichts zwischen 400 und 710 nm. Es gilt als gefährlich, längere Zeit in den Laserstrahl zu schauen. Generell sind diese Laserprodukte so positioniert, dass die Augen durch natürliche aversive Reaktionen (Blinzeln) vor längerem Kontakt geschützt werden.
Klasse IIIa Es gilt als gefährlich, kurzzeitig oder für längere Zeit in die Strahlen eines Laserprodukts der Klasse IIIa zu schauen, doch ist dies von der Beleuchtungsstärke abhängig. Es gilt als gefährlich, mit einem optischen Instrument direkt in den Laserstrahl zu schauen.
Klasse IIIb Der Kontakt von Haut oder Augen mit Strahlen eines Laserprodukts der Klasse IIIb gilt auch bei kurzzeitigen Kontakt als gefährlich.
Klasse IV Nicht nur gilt selbst der kurzzeitige Kontakt mit Haut oder Augen als gefährlich, auch der Kontakt mit diffus reflektiertem Licht wird als schädlich für die Haut oder Augen eingestuft.

Verhindern von Schäden durch Laserstrahlen

Das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales hat die Sicherheitsmaßnahmen gemäß „Verhindern von Schäden durch Laserstrahlen“ wie folgt unterteilt.

  • Benennung eines Verantwortlichen für Lasergeräte
  • Überwachte Bereiche (Kennzeichnung, beschränkter Zutritt)
  • Lasergeräte
  • Arbeitsverwaltung, Gesundheitsverwaltung usw.
  • Sonstige

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