Achtung der Menschenrechte

KEYENCE legt Wert darauf, als Unternehmen die Menschenrechte zu achten, und zwar nicht nur in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften der Länder, in denen die Gruppe geschäftlich tätig ist, sondern auch im Sinne eines hohen ethischen Standards.
Seit seiner Gründung hat sich KEYENCE verpflichtet, durch die Schaffung von Mehrwert einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. KEYENCE ist sich bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte aller Mitarbeiter eine wesentliche Voraussetzung für den Fortbestand des Unternehmens ist und dem Unternehmen ermöglicht, seine soziale Verantwortung zu erfüllen.

Auf dieser Grundlage und unter Einhaltung internationaler Normen wie der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Internationalen Menschenrechtskonvention*1 und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)*2 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit hat KEYENCE eine eigene Menschenrechtspolitik entwickelt, um die Maßnahmen der Unternehmensgruppe zur Achtung der Menschenrechte in die Praxis umzusetzen.

  • *1 Die Internationale Menschenrechtskonvention ist die Sammelbezeichnung für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Internationale Menschenrechtscharta (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte), die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurden.
  • *2 In der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit werden acht Übereinkommen in vier Bereichen (Vereinigungsfreiheit und wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen, Abschaffung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit, Beseitigung der Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf) als „Kernarbeitsnormen“ bezeichnet, die weltweit als Mindeststandard eingehalten werden sollten.

Anwendungsbereich

Diese Politik legt die Grundprinzipien von KEYENCE in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte fest und gilt für alle Führungskräfte und Mitarbeiter von KEYENCE (KEYENCE CORPORATION und seine Tochterunternehmen). KEYENCE erwartet auch von seinen Lieferanten und Kooperationspartnern, dass sie diese Politik kennen und unterstützen, und wird sie auch weiterhin dazu ermutigen, dies zu tun.

Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften

KEYENCE achtet die internationalen Menschenrechtsstandards und hält alle internationalen Menschenrechtsverpflichtungen sowie die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen die Gruppe geschäftlich tätig ist, unmissverständlich ein.

Due-Diligence-Prüfung von Menschenrechten

Um seiner Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, hat KEYENCE einen Rahmen für die Gewährleistung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte geschaffen und wird diesen auch weiterhin durchsetzen.

Revisionen und Abhilfemaßnahmen

Im Rahmen seiner Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte wird KEYENCE jegliche Verletzung der Menschenrechte Dritter durch seine Geschäftstätigkeiten verhindern und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen der Menschenrechte, die sich aus seinen Geschäftstätigkeiten oder denen seiner Geschäftspartner ergeben könnten, zu beheben.

Bildung

Die Unternehmenspolitik und die Unternehmensrichtlinien von KEYENCE werden allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und deren Verständnis regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtspolitik von KEYENCE bei allen Unternehmensaktivitäten angewandt wird und sämtliche Unternehmensaktivitäten auf der Grundlage hoher ethischer Standards durchgeführt werden.

Kommunikation und Dialog mit Akteuren

KEYENCE regt seine Lieferanten und Produktionspartner dazu an, die Unternehmensaktivitäten durch festgelegte Richtlinien und andere Instrumente zu unterstützen.

Offenlegung von Informationen

KEYENCE legt alle Bemühungen und Maßnahmen im Rahmen der KEYENCE-Menschenrechtspolitik in geeigneter Weise offen.

Die obige Richtlinie wurde vom Verwaltungsrat der KEYENCE CORPORATION am 10. Juni 2022 genehmigt.

10. Juni 2022
Yu Nakata, Geschäftsführer
KEYENCE CORPORATION

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