Achtung der Menschenrechte

Grundkonzept

KEYENCE legt Wert darauf, als Unternehmen die Menschenrechte zu achten, und zwar nicht nur in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften der Länder, in denen die Gruppe geschäftlich tätig ist, sondern auch im Sinne eines hohen ethischen Standards.

Seit seiner Gründung engagiert sich KEYENCE dafür, durch die Schaffung von Mehrwert einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. KEYENCE ist sich bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte aller Mitarbeiter eine wesentliche Voraussetzung für den Fortbestand des Unternehmens ist und dem Unternehmen ermöglicht, seine soziale Verantwortung zu erfüllen. Auf dieser Grundlage und unter Einhaltung internationaler Normen wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Internationalen Menschenrechtskonvention, hat KEYENCE seine Verpflichtung in die Praxis umgesetzt, indem die Unternehmenspolitik überarbeitet wurde. KEYENCE wird weiterhin Initiativen zur Achtung der Menschenrechte fördern.

Weitere Details zur Menschenrechtspolitik

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der KEYENCE-Gruppe ist auf unserer offiziellen Website abrufbar. In unserem Verhaltenskodex legen wir ausdrücklich fest, dass wir die Menschenrechte respektieren und Kinder- und Zwangsarbeit verbieten. Alle Führungskräfte und Mitarbeiter der KEYENCE-Gruppe sind verpflichtet, den Verhaltenskodex im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zu kennen und einzuhalten. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird auch von allen Lieferanten (einschließlich Subunternehmern) und Partnerunternehmen verlangt.

Verhaltenskodex der KEYENCE-Gruppe (PDF)

Menschenrechtsinitiativen und Förderprogramm

In Zusammenarbeit mit den Abteilungen Personal, Recht, Material- und Produktionsmanagement verfolgt das Unternehmen unter der Leitung des Nachhaltigkeitsbeauftragten das Ziel, Risiken im Bereich der Menschenrechte zu vermeiden und zu verringern. Im Rahmen der Menschenrechtsinitiativen legt KEYENCE folgende Punkte fest: (1) Formulierung und Überprüfung der Menschenrechtspolitik, (2) Identifizierung und Bewertung von Menschenrechtsrisiken, (3) Erarbeitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, (4) Überwachung und (5) Offenlegung von Informationen und Förderung der Lieferanteneinbindung. Wenn erforderlich, werden wir auch den Rat externer Experten einholen.

Managementbewertung

Der zuständige Beauftragte berichtet dem Vorstand und dem Verwaltungsrat jedes Jahr über die Nachhaltigkeitsmaßnahmen, einschließlich Menschenrechtsfragen.

Sorgfaltspflicht bei der Einhaltung der Menschenrechte

Unter Beachtung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ermittelt KEYENCE bedeutende Menschenrechtsrisiken, um negative Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten auf die Menschenrechte, auch innerhalb der Lieferkette, zu erkennen und zu bewerten. KEYENCE verwendet dabei Methoden zur (1) Selbsteinschätzung, (2) Risikobewertung und (3) Folgenabschätzung, um die Auswirkungen auf die Menschenrechte unter Berücksichtigung des Schweregrads und der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen zu bewerten. Bei der Bewertung von Menschenrechtsrisiken werden auch Risikoinformationen von Nachbarländern berücksichtigt, ebenso wie Risikoinformationen nach Regionen.

(1) Identifizierung und Bewertung von Menschenrechtsrisiken

Unter den möglichen Menschenrechtsrisiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit von KEYENCE ergeben können, haben wir Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei und Schuldknechtschaft als wesentliche Menschenrechtsrisiken identifiziert. Wir haben Lieferantenrichtlinien aufgestellt, in denen wir von unseren Lieferanten verlangen, ein Umfeld zu schaffen, das die Menschenwürde in vollem Umfang berücksichtigt, einschließlich der Achtung der Menschenrechte und der Beseitigung von Zwangs- oder sklavenähnlicher Arbeit sowie diskriminierender Behandlung.

(2) Abwägung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen

Neben Vor-Ort-Inspektionen von Partnerunternehmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass auch die Arbeitsplätze der Zulieferbetriebe die Menschenrechte respektieren, überprüfte KEYENCE bei Hauptlieferanten die Einhaltung unserer Beschaffungsrichtlinien, zu denen auch das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit gehört, und vergewisserte sich, dass keine groben Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Unsere diesbezüglichen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette werden wir weiter fortsetzen.

(3) Überwachung

Kenntnis des aktuellen Stands

Wir werden weiterhin die Einhaltung unserer Beschaffungs- und Produktionsrichtlinien überwachen.

Häufigkeit der Umfragen

Wir führen mindestens alle drei Jahre Umfragen bei unseren Hauptlieferanten durch und jedes Jahr bei allen anderen Geschäftspartnern, die aufgrund unserer Risikobewertung hinsichtlich Menschenrechtsrisiken als bedenklich eingestuft werden.

(4) Offenlegung von Informationen

Wir berichten über unsere Aktivitäten im Bereich der Menschenrechte auf unserer Website und in unseren Nachhaltigkeitsdokumenten, die wir jedes Jahr erstellen.

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Festlegung von Korrekturmaßnahmen

Abhilfemaßnahmen

  • Lieferanten-Hotline
  • Interne Beratung und direkte Ansprechpartner

Interne Compliance und Bildung

KEYENCE achtet Menschenrechte und ist bestrebt, eine erfüllende Arbeitsumgebung und eine Unternehmenskultur ohne hierarchische Strukturen zu schaffen. Auf Grundlage unserer Unternehmensrichtlinien, in denen der Verhaltenskodex für unsere Mitarbeiter festgelegt ist, können wir sicherstellen, dass keine Diskriminierung, kein Missbrauch und keine Belästigung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Nationalität, Glaube, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität erfolgt und dass jegliches Verhalten nicht auf Unterschieden in der Rolle oder Position beruht.

Jeder unserer Mitarbeiter erhält ein Exemplar des Verhaltenskodex zur Einsichtnahme und Überprüfung, um sein Bewusstsein für die Einhaltung des Kodex zu schärfen und sein Verständnis für dessen Einhaltung zu fördern. Um dem Verhaltenskodex auch in den ausländischen Tochtergesellschaften mehr Geltung zu verschaffen, verfügt KEYENCE über übersetzte Versionen des Verhaltenskodexes. Ein System zum besseren Verständnis des Verhaltenskodex ist ebenfalls eingerichtet worden.

Maßnahmen zur Verhinderung von sexueller Belästigung

Zur Verhinderung von sexueller Belästigung und Machtmissbrauch führt KEYENCE verschiedene Aktivitäten durch, um das Bewusstsein für Belästigung durch interne Schulungen und die Veröffentlichung von Informationen im Intranet des Unternehmens zu schärfen.

Im Rahmen des Schulungsprogramms für neue Mitarbeiter bietet KEYENCE die Möglichkeit, die für jeden Arbeitsplatz geltenden Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf Belästigung zu erörtern und darüber hinaus über die Verhinderung von Belästigung und das richtige Vorgehen in Fällen von Belästigung zu informieren.

Um den Mitarbeitern die Inanspruchnahme von Hilfe bei Belästigung zu erleichtern, hat KEYENCE ein System eingerichtet, bei dem sich die Mitarbeiter persönlich oder per E-Mail, Telefon oder über das Intranet beraten lassen können. Alle Beratungen sind vertraulich und schützen die Privatsphäre sowohl der Person, die um Beratung bittet, als auch der Person, deren Verhalten Anlass für die Beratung ist. KEYENCE garantiert, dass die Ratsuchenden und die Mitarbeiter, die bei der Sachverhaltsermittlung mitwirken, nicht benachteiligt werden und ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.

Einhaltung des UK Modern Slavery Act 2015

Die KEYENCE CORPORATION hat in Übereinstimmung mit Abschnitt 54 des UK Modern Slavery Act 2015 eine Erklärung abgegeben, die ihre Politik und Maßnahmen zur Verhinderung der modernen Sklaverei, Zwangsarbeit und des Menschenhandels in Geschäfts- und Lieferketten zusammenfasst.

Gestaltung eines erfüllenden Arbeitsumfeldes

Die Schaffung eines hohen Mehrwerts beginnt bei unseren Mitarbeitern. Wir bemühen uns, ein Arbeitsumfeld des gegenseitigen Respekts zu schaffen und somit eine Umgebung, die eine offene Zusammenarbeit und Teamarbeit ermöglicht.

Ein respektvolles Arbeitsumfeld schaffen

Es ist Teil unserer Firmenpolitik, einen erfüllenden Arbeitsplatz zu schaffen, der die Produktivität fördert und an dem sich die Menschen gegenseitig respektieren.

Wir setzen uns für ein gemeinsames Vorgehen ein, das auf ethischen Aspekten aufbaut. So befolgen wir Regeln und Vorschriften, um stets fair und konsequent zu bleiben. Wir diskriminieren oder verleumden nicht aufgrund von Rasse, Geschlecht, Nationalität, Glauben, Alter oder Behinderung. Ebenso setzen wir uns dafür ein, dass wir uns gegenseitig in keiner Weise schaden und dass niemand seine Rolle oder Position ausnutzt.

Ein Arbeitsumfeld mit offener Kommunikation

Wir bemühen uns, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das eine offene Kommunikation fördert und den Beitrag aller Mitglieder unserer Organisation wertschätzt. Der Schwerpunkt liegt auf dem, was gesagt wurde, und nicht darauf, wer es gesagt hat.

Mitarbeiter sollten einander mit gegenseitigem Respekt und ohne Rücksicht auf die Berufsbezeichnung begegnen. So kann zum Beispiel auch bei Besprechungen eine Kultur der offenen Kommunikation und Zusammenarbeit geschaffen werden - unabhängig von Anstellung, Position oder Titel.

Darüber hinaus schaffen wir offene Arbeitsräume ohne Kommunikationsbarrieren. So gibt es zum Beispiel keine Einzelbüros. Alle Mitarbeiter sitzen gemeinsam in Großraumbüros, was es vereinfacht auf jeden zuzugehen und mit allen kommunizieren zu können.

Fairness

Fairness und Unparteilichkeit sind für das ordnungsgemäße Geschäftsgebaren eines Unternehmens unerlässlich. Wir verbieten daher das Einstellen verwandter Personen von Führungskräften und Mitarbeitern sowie die Bereitstellung und Akzeptanz jeglicher Geschenke in Verbindung mit geschäftlichen Transaktionen.

Zur Förderung von Unparteilichkeit und Fairness ist es außerdem Mitarbeitern untersagt, ihre Rolle oder Position zu ihrem eigenen Vorteil zu nutzen.

Differenzierung zwischen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten

Bei Entscheidungen legen wir größten Wert darauf, dass diese aus geschäftlicher Sicht getroffen werden, um unser Unternehmen voranzubringen. Beeinflussungen durch private Interessen, die Akzeptanz persönlicher Vorteile aus geschäftlichen Handlungen sowie die private Nutzung von Unternehmensmitteln einschließlich Geräte, Fahrzeuge, Mobiltelefone, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, Maschinen, Werkzeugen oder Büromaterialien sowie die persönliche Nutzung von E-Mail und Internet sind daher streng verboten.

Hotline

Wir haben eine Hotline eingerichtet, zu der alle Mitarbeiter Zugang haben. Dort können sie sich direkt an uns wenden, wenn ihnen ein anstößiges Verhalten am Arbeitsplatz oder ein unangemessenes Verhalten im Arbeitsumfeld auffällt. Sollten Bedenken aufkommen, werden sie näher betrachtet und Verbesserungsmaßnahmen ausgearbeitet, wobei die Privatsphäre in vollem Umfang gewahrt bleibt.

Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz

  • Wir führen Sicherheitsmaßnahmen anhand von Risikobewertungen der Produktionsanlagen und regelmäßigen Untersuchungen durch.
  • Automatische Anlagen werden bevorzugt, um die Belastung der Arbeitnehmer zu verringern und ihre Sicherheit zu erhöhen.
  • Bei gefährlichen Arbeiten ist das Tragen von Schutzbrillen in der Produktion und von Atemschutzmasken bei Lösemittelarbeiten vorgeschrieben.

Personalentwicklung

Grundlegende Richtlinien unserer Personalentwicklung

KEYENCE legt Wert darauf, seine Mitarbeiter so zu schulen, dass sie zum Mehrwert des Unternehmens beitragen, während gleichzeitig die Schaffung eines Arbeitsumfeldes mit positiven Auswirkungen auf die Gesellschaft angestrebt wird.

Grundsätze zur Schulung der Mitarbeiter

  • Mitarbeitern Eigenverantwortung sowohl für ihre Handlungen als auch die daraus resultierenden Ergebnisse übertragen
  • On-the-Job-Training als eine Kernkomponente der Einarbeitungszeit
  • Förderung einer umfassenden Kompetenzentwicklung durch regelmäßige Schulungsprogramme

On-the-Job-Training Beispiele

Vertrieb

Gemeinsame Kundenbesuche

  • Neue Kollegen begleiten erfahrene Mitarbeiter zu Kundenbesuchen, um Verkaufstechniken und Branchenkenntnisse zu erlernen.
  • Erfahrene Mitarbeiter begleiten ihre neuen Kollegen zu Kundenbesuchen und stehen so mit ihrem Know-how unterstützend zur Seite.

Entwicklung

Projektleitung

Neue Mitarbeiter nehmen - zwei Monate nach ihrem Eintritt in das Unternehmen - an Projekten zur Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten teil.
Wir fördern die Entwicklung neuer Mitarbeiter, indem wir ihnen Verantwortung für bedeutende Projekte übergeben.

Programme zur Förderung von On-the-Job-Training

Persönliches Trainings-Programm

Dieses Programm fördert den schnellen Wissenszuwachs von neuen Mitarbeitern dadurch, dass erfahrene Angestellte sie durch Ratschläge zu allgemeinen Arbeitsschritten unterstützen.

Mentoring-Programm

Das Mentoring-Programm unterscheidet sich vom persönlichen Trainings-Programm, da es erfahrenen Mitarbeitern ermöglicht, neue Kollegen zu betreuen und auf ihre persönlichen Fragen und Anliegen einzugehen.

Trainingssystem zur Entwicklung der Kenntnisse und Fähigkeiten

Neben dem Training praktischer Fähigkeiten planen und entwickeln wir ein vielseitiges Schulungsprogramm. Außerdem haben wir verschiedene Systeme eingerichtet, die es unseren Mitarbeitern ermöglichen, bei Bedarf entsprechende Kurse zu besuchen.

Entwicklungszeitplan

  1. Neue Mitarbeiter
    • Training für neue Mitarbeiter
    • Fortbildung nach dem Eintritt in das Unternehmen
  2. Mitarbeiter
    • Training zu den Unternehmensgrundsätzen
  3. Teamführung
    • Training in den Bereichen Personal-/Projektmanagement
  4. Management
    • Training in den Bereichen Gruppen-/Abteilungsmanagement

Trainingsprogramme

MDP

Management-Entwicklungsprogramm

Dieses Programm bildet die nächste Generation von Führungskräften aus, indem sie auf Probe und für einen bestimmten Zeitraum Führungsaufgaben übernehmen. Dies fördert die persönliche Entwicklung der Mitarbeiter und trägt zur Entwicklung von Führungskräften bei.

CDP

Karriere-Entwicklungsprogramm

Dieses Programm ermöglicht es Mitarbeitern, für eine bestimmte Zeit in einen anderen Bereich des Unternehmens zu wechseln, um in einer neuen Rolle zu arbeiten. Das Sammeln von Erfahrungen außerhalb ihrer Spezialgebiete unterstützt Mitarbeiter dabei, eine breite Palette an Qualifikationen aufzubauen. In letzter Zeit hat es eine Zunahme des sogenannten „Übersee-CDP“ gegeben, bei dem japanische Arbeitnehmer in ausländische Tochtergesellschaften entsandt werden.

360-Grad-Bewertung

Um die Entwicklung von Führungskräften zu fördern, können Mitarbeiter an einer Bewertung des Managements in Form einer Umfrage teilnehmen. Ziel ist es, regelmäßig Stärken und Schwächen der Managementqualitäten auszuwerten und mithilfe von Verbesserungsvorschlägen zur Optimierung dieser Qualitäten beizutragen.

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