Im Jahr 1947 wurde das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) von einer Gruppe von 23 Ländern unterzeichnet und veröffentlicht, die sich eine Vereinfachung des internationalen Handels zum Ziel gesetzt hatten. In der nachfolgenden GATT-Runde in Uruguay im Jahr 1994 einigte man sich auf Änderungen an diesem Abkommen, die die Zuständigkeiten klarer definieren und stärken sollten. Im gleichen Jahr wurde auch das TBT-Übereinkommen (Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (Agreement on Technical Barriers to Trade)) verabschiedet, in dessen Folge ein Jahr später die internationale Welthandelsorganisation WTO ins Leben gerufen wurde, die den freien Handel zum Ziel hat. Im weiteren Verlauf ging das TBT-Übereinkommen (Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (Agreement on Technical Barriers to Trade)) im WTO-Abkommen auf, das seitdem unter der Bezeichnung WTO/TBT-Abkommen zusammengefasst ist. Laut WTO/ TBT-Abkommen verpflichten sich die Mitgliedstaaten, ihre eigenen verbindlichen und freiwilligen Normen sowie Prozesse der Konformitätsbewertung an die internationalen Normen wie ISO und IEC anzugleichen.
Durch die Angleichung an die ISO-/IEC-Normen wurde es grundsätzlich möglich, Maschinen und Einrichtungen an die unterschiedlichen technischen Anforderungen der unterschiedlichen Länder anzupassen und so die Konformität weltweit zu erhöhen und die Beschränkungen für den weltweiten Handel zu minimieren. (Dies ist nur eine allgemeine Erläuterung des Prinzips, natürlich werden länderspezifische Anforderungen auch weiterhin berücksichtigt).