Arbeitssicherheit bei der Verwendung von Continuous-Inkjet-Druckern MK-G1000
Die Expositionsbegrenzung für Inhaltsstoffe von Tinten (z.B.MEK) beträgt nach der Technischen Regel für Gefahrenstoffe (TRGS900) 200ppm. Des Weiteren betragen die Grenzen für Lösungsmittel, (z.B. Ethanol, MIPK) 100 bis 500 ppm. Diese Einschränkung wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) festgelegt.